Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die

Geschäftsbedingungen zwischen dem Psychologischer Berater und dem/der Klienten/in als

Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts

Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

 

Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/in das generelle Angebot des

Psychologischen Beraters, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer

Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt

und sich an den Psychologischen Berater zum Zwecke der Beratung, auch inklusive

Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie

Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegeben

Verfahren wendet.

 

Der Psychologische Berater ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von

Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden

kann, wenn der Psychologische Berater aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen

Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in

Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der

Psychologische Berater für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen,

inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.

 

§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages

Der Psychologische Berater erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Klienten/in in der

Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung, Prävention

anwendet.

 

Die Psychologische Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem

mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der/die Klient/in hierüber keine

Entscheidung trifft.

 

Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert

werden. Soweit der/die Klient/in die Anwendung derartiger Gespräche oder

Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten

Methoden beraten werden will, hat er das der Psychologischen Berater gegenüber zu

erklären.

 

Der Psychologische Berater darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf keine

Medikamente verordnen.

 

§ 3 Mitwirkung des Klienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den

meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten/in sinnvoll. Dies gilt

insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine

Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen

Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztliche

Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klienten/in

bestimmend sein. Die Psychologische Berater ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn

das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die

Beratungsinhalte verneint.

 

§ 4 Honorierung der Psychologischen Berater

Der Psychologische Berater hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die

Honorare nicht individuell zwischen der Psychologischen Berater und dem/der Klienten/in

vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Psychologischen Berater

aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht.

Die Honorare sind nach jeder Beratung von dem/der Klienten/in bar gegen Erhalt einer

Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der/die Klient/in auf Wunsch

eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des/der Klienten/in sowie

den Beratungszeitraum mit Angabe der Gegenstände und angewandten Techniken. Wünscht

der/die Klient/in keine Spezifizierung in der Rechnung, hat er dies der Psychologischen

Berater entsprechend mitzuteilen.

 

Der/die Klient/in ist darüber informiert, dass die Psychologische Berater keine Zulassung zu

Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von dem

Klienten selber zu bezahlen.

 

Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Klient/in

unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 50 % der Termingebühr. Der

Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht

ein, wenn der/die Klient/in zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne

Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.

In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.

 

Termine, die von Seiten der Psychologischen Berater abgesagt werden müssen, werden

dem/der Klienten/in nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall

keinerlei Ansprüche gegen den Psychologischen Berater. Diese schuldet auch keine Angabe

von Gründen.

 

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln

den Psychologischen Beratern nicht gestattet.

 

§ 5 Vertraulichkeit der Beratung

Der Psychologische Berater behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich

der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie

deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Klienten/in Auskünfte nur

mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Klienten/in. Auf die Schriftform kann verzichtet

werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Klienten/in erfolgt und anzunehmen ist, dass

der/die Klient/in zustimmen wird.

 

Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn die Psychologische Berater aufgrund gesetzlicher

Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht auf

behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften

an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder

Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der

Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen sie oder ihre

Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder

Tatsachen entlasten kann.

 

Der Psychologische Berater führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte).

Dem/der Klienten/in steht eine Einsicht in diese Handakte zu; er/sie kann diese Handakte

auch heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.

Sofern der/die Klient/in eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt die Psychologische

Berater diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der

Handakte.

 

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen

Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich,

Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils

anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen

Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit

des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist

vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck

oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.